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BVerwG, 02.01.1996 - 4 B 83.95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung eines Beschwerdevorbingens - Ermessensfehlerhafte Ablehnung eines Antrages auf Verlängerung der Äußerungsfrist - Verletzung von Nachbarrechten durch eine Baugenehmigung - Nachbarschützende Funktion seitlicher Baugrenzen - Verletzung von ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 18.01.1995 - 8 S 2377/94
- BVerwG, 02.01.1996 - 4 B 83.95
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 02.01.1996 - 4 B 83.95
Selbst wenn die Kritik berechtigt wäre, würde sie die Zulassung der Revision nicht rechtfertigen können, weil nicht erkennbar ist, daß die Entscheidung in einem Revisionsverfahren zu Erkenntnissen führen könnte, die über den vorliegenden Rechtsstreit hinaus allgemeine Bedeutung haben und dazu dienen könnten, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90). - BVerwG, 06.12.1991 - 5 B 127.90
Verfassungswidrigkeit der §§ 130 a, b Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) - …
Auszug aus BVerwG, 02.01.1996 - 4 B 83.95
Die grundsätzliche Zulässigkeit einer solchen Begründung ergibt sich aus § 122 Abs. 2 Satz 3 und § 130 b VwGO (vgl. auch § 117 Abs. 5 VwGO); verfassungsrechtliche Bedenken hiergegen sind nicht gerechtfertigt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 6. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 127.90 - Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 24).